Hohe Steuerzinsen verfassungswidrig: Heute Morgen hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss vom 08. Juli 2021 veröffentlicht. In zwei Verfahren ging es dabei um die Höhe der Zinsen auf Steuernachforderungen bzw. Steuererstattungen. Die bereits im Jahre 1961 von der Regierung festgesetzten Zinsen von 0,5% pro Monat, also 6% pro Jahr, sind dem Beschluss zufolge seit 2014 verfassungswidrig. Geklagt hatten zwei Unternehmen, die nach Steuerprüfungen vom Finanzamt mit hohen Zinsforderungen bis über 100.000 Euro konfrontiert wurden.
Das Verfassungsgericht führt in seinem Beschluss weiter aus, dass die verlangten Zinsen zwar seit 2014 verfassungswidrig seien. Allerdings habe der Gesetzgeber einen gewissen zeitlichen Spielraum für eine eigene Neuregelung gehabt. Da er diesen nicht genutzt hat, um die Zinsen zu senken, dürfen die 6%-Zinsen ab dem Steuerzeitraum 2019 nicht mehr erhoben oder erstattet werden.
Hintergrund ist der durch die Geldpolitik zahlreicher Notenbanken seit Jahren festzustellende Niedrigzins. Es gibt entweder nur Minizinsen, die von der Inflation mehr als aufgefressen werden oder sogar „Negativzinsen“, oft auch als „Geldverwahrungsgebühr“ getarnt. Wir können dabei helfen, Geld zu sparen und richtig anzulegen.